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   BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R   

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https://dejure.org/2001,3412
BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R (https://dejure.org/2001,3412)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R (https://dejure.org/2001,3412)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R (https://dejure.org/2001,3412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rente - Erwerbsfähigkeit

  • Judicialis

    SGG § 109; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 3; ; GG Art 103 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R
    Insoweit erübrigen sich zur Kennzeichnung des Verfahrensmangels Ausführungen darüber, daß das Urteil auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (vgl hierzu BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2 mwN).

    Mit diesem Antrag hat die Klägerin einen erheblichen Grund iS des § 227 Abs. 1 ZPO geltend und glaubhaft gemacht (vgl BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2).

    Ein erheblicher Grund für die Terminsverlegung eröffnet nicht nur die Möglichkeit, sondern begründet die Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (vgl hierzu BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 2 mwN; Beschluß des Senats, aaO).

    Die in der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 6. Dezember 1983 - 11 RA 30/83 - (SozR 1750 § 227 Nr. 2) enthaltenen allgemeinen Erwägungen zur Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung von Anträgen auf Terminsverlegung sind durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung dieses Senats vom 10. August 1995 - 11 RAr 51/95 - (SozR 3-1750 § 227 Nr. 1) überholt.

  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 22/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnung

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R
    Ist daher die Verlegung/Vertagung zur Gewährung rechtlichen Gehörs notwendig, hat also ein Verfahrensbeteiligter seinerseits alles in seinen Kräften stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan, um sich durch Wahrnehmung des Verhandlungstermins rechtliches Gehör zu verschaffen, ist er hieran jedoch ohne Verschulden gehindert, verbleibt dem Gericht bei seiner Entscheidung über den Antrag kein Ermessensspielraum (vgl Beschluß des Senats, aaO; Urteil des 5. Senats vom 22. September 1999 - B 5 RJ 22/98 R - mwN).
  • BSG, 06.12.1983 - 11 RA 30/83

    Rechtskundiger Prozeßbevollmächtigter - Plötzliche Erkrankung - Vertagungsantrag

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R
    Die in der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 6. Dezember 1983 - 11 RA 30/83 - (SozR 1750 § 227 Nr. 2) enthaltenen allgemeinen Erwägungen zur Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung von Anträgen auf Terminsverlegung sind durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung dieses Senats vom 10. August 1995 - 11 RAr 51/95 - (SozR 3-1750 § 227 Nr. 1) überholt.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R
    Insoweit sind die vom BVerfG entwickelten Grundsätze bei der Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung heranzuziehen, wonach das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz sowie auf ein faires Verfahren (Art. 19 Abs. 4 und Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten sind (BVerfG, Beschluß vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118, 125).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R
    Gründe, die die Ursächlichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das angefochtene Urteil ausschließen könnten, sind hier nicht ersichtlich (vgl zum Vorstehenden: Beschluß des Senats vom 16. November 2000 - B 4 RA 122/99 B).
  • BSG, 27.10.1955 - 4 RJ 6/54
    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R
    Der Senat hält die Rechtsauffassung im Urteil vom 27. Oktober 1955 (BSGE 1, 280) nicht mehr aufrecht, wonach eine Entscheidung über eine Terminsaufhebung eine freie Ermessensentscheidung sein sollte, die die Möglichkeit einschließt, daß trotz Vorliegens erheblicher Gründe das Gericht aus anderen, ihm bedeutsam erscheinenden Erwägungen von einer Terminsänderung absehen könne.
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 30/80

    Revisionsverfahren - Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R
    Würde man die Bezugnahme nicht gestatten, so würde dies letztlich zu einer formelhaften Wiederholung früheren Vorbringens zwingen (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 164 Nr. 18).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn die Beteiligten haben Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf ein faires Verfahren (Art. 19 Abs. 4 und Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG; dazu: BVerfGE 78, 123, 126; 88, 118, 123 ff; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 S 9; BSG Urteil vom 12. April 2000 - B 9 VH 1/99 R, HVBG-INFO 2000, 2227; Urteil des Senats vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R, unveröffentlicht).

    Es hätte aber auch die mündliche Verhandlung vertagen können (§ 227 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung iVm § 202 SGG; zur Vertagung der mündlichen Verhandlung: BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8 f; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 14 S 28 f; BSG Urteil vom 12. April 2000 - B 9 VH 1/99 R, HVBG-INFO 2000, 2227; BSG Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 6 KA 8/02 R, SGb 2003, 152; zur Verlegung eines Termins: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57 ff; BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R, unveröffentlicht).

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 55/07 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das Vorliegen eines erheblichen Grundes für die Terminsverlegung begründet die Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung; ein Ermessensspielraum besteht nicht (vgl BSG, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R - mwN).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Wenn ein solcher Beteiligter es beantragt oder wenigstens seinen entsprechenden Willen zum Ausdruck bringt, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, kann der Grundsatz des rechtlichen Gehörs es erforderlich machen, die anberaumte mündliche Verhandlung auf einen anderen Termin zu verlegen (§ 227 Abs. 1 und 2 ZPO, § 202 SGG; vgl den og Beschluss des BSG, weiter den Senatsbeschluss vom 7. Februar 2001 - B 9 VM 1/00 B - sowie die Urteile des BSG vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R - und vom 28. April 1999 - B 6 KA 40/98 R - USK 99 111).
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 1/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Gemäß § 62 SGG muss das Gericht im Fall einer Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung den Beteiligten unabhängig davon, ob diese die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit geben, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (vgl BSG Urteil vom 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 8.3.2017 - B 8 SO 62/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 2/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Gemäß § 62 SGG muss das Gericht im Fall einer Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung den Beteiligten unabhängig davon, ob diese die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit geben, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (vgl BSG Urteil vom 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 8.3.2017 - B 8 SO 62/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

    Ein erheblicher Grund wird daher regelmäßig - wie bei einem Antrag auf Verlegung bzw Vertagung der mündlichen Verhandlung - (vgl dazu Senatsurteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 22/98 R - und BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R -, jeweils mwN und veröffentlicht in JURIS) zur völligen Reduzierung des Ermessens führen, mit der Folge, dass dem Verlängerungsgesuch stattgegeben werden muss, wenn sonst das rechtliche Gehör verletzt wäre.
  • BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 5/02 S

    Auslösung der Rechtsfolge des § 47 ZPO durch rechtsmissbräuchliches

    Wegen der Behandlung des Verlegungsantrags wird auf BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 und neuestens BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R - verwiesen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 32 AS 79/15

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Terminverlegung - Verfahrensmangel -

    Ein im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO ordnungsgemäß gestellter Vertagungsantrag mit einem hinreichend substantiiert geltend gemachten Terminsverlegungsgrund begründet grundsätzlich eine entsprechende Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG, Urteil vom 30.10.2001, B 4 RA 49/01 R, JURIS-RdNr 13; BSG, Beschluss 07.07.2011, B 14 AS 35/11 B, RdNr 7).
  • LSG Bayern, 15.05.2003 - L 14 RA 250/01

    Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit;

    Auf die hiergegen eingelegte erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundessozialgericht im anschließenden Revisionsverfahren mit Urteil vom 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R die zweitinstanzliche Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • LSG Bayern, 09.11.2000 - L 14 RA 121/99

    Feststellung von Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Verletzung des Grundsatzes des

    Auf die hiergegen eingelegte erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundessozialgericht im anschließenden Revisionsverfahren mit Urteil vom 30.10.2001 - B 4 RA 49/01 R die zweitinstanzliche Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2010 - L 11 R 355/10
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